In der Praxis werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahren behandelt.  
Alle in Deutschland Krankenversicherten haben das sogenannte Erstzugangsrecht, d.h. sie können sich ihre Psychotherapeut:innen selbst aussuchen ohne vorherige hausärztliche Überweisung.

 

Ablauf

Nachfolgend wird der Ablauf einer Psychotherapie bei gesetzlich krankenversicherten Kindern und Jugendlichen dargestellt. Die Regelungen für privat Versicherte sowie Beihilfeberechtigte hängen von den jeweils abgeschlossenen Tarifbedingungen der Privaten Krankenkasse sowie der Beihilfeverordnung ab.

Psychotherapeutische Sprechstunde

Die psychotherapeutische Sprechstunde dient einer zeitnahen ersten fachlichen Einschätzung. Gemeinsam mit Ihrem Kind und Ihnen klären wir, welche Beschwerden oder Belastungen bestehen, wie der individuelle Unterstützungs- und Behandlungsbedarf einzuschätzen ist und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

Dabei beraten wir Sie auch über andere geeignete Hilfsangebote, falls eine ambulante Psychotherapie nicht erforderlich ist oder eine andere Form der Unterstützung zunächst besser geeignet erscheint.

Wir versuchen, nach Eingang einer Neuanfrage möglichst zeitnah innerhalb weniger Wochen einen Termin für die psychotherapeutische Sprechstunde anzubieten. Unsere Sprechstunden finden überwiegend vormittags statt, da die Nachmittagstermine in der Regel für laufende Therapien benötigt werden.

Bitte beachten Sie: Ein Termin in der psychotherapeutischen Sprechstunde bedeutet noch nicht automatisch, dass anschließend ein regelmäßiger Therapieplatz in unserer Praxis zur Verfügung steht. Als Fachpraxis mit Schwerpunkt auf Traumafolgestörungen und Kinderschutz vergeben wir freie Therapieplätze nicht ausschließlich nach der Wartezeit, sondern berücksichtigen unter anderem die Dringlichkeit, die Schwere und Komplexität der Beschwerden, den individuellen Behandlungsbedarf und die fachliche Passung zu unseren Behandlungsangeboten.

Im Anschluss an die Sprechstunde besprechen wir mit Ihnen, welche nächsten Schritte wir empfehlen. Dabei prüfen wir auch, ob wir Ihnen bereits kurzfristig eine geeignete Unterstützung, Überbrückung oder zeitlich begrenzte Zwischenlösung anbieten können.

Psychotherapeutische Akutbehandlung

Bei akuten psychischen Krisen kann eine psychotherapeutische Akutbehandlung sinnvoll sein. Sie dient der kurzfristigen Stabilisierung, der Reduktion akuter Beschwerden und – wenn erforderlich – der Vorbereitung einer längerfristigen Behandlung.

Durch unseren traumatherapeutischen Tätigkeitsschwerpunkt bieten wir im Rahmen der Akutbehandlung zeitlich begrenzte Trauma-Akut-Plätze an. Im Rahmen dessen werden i.d.R. intensiv-traumatherapeutische Behandlungsblöcke zum Einsatz kommen. Die Plätze für einen Trauma-Akut-Platz werden nach Wahrnehmung unserer Trauma-Sprechstunde vergeben und sind in der Regel zeitlich begrenzt auf ca. vier bis fünf Monate ausgelegt. Sobald die Sitzungen aufgebraucht sind, wartet der/die Patient:in auf der regulären Warteliste auf einen regulären Therapieplatz und der/die nächste Patient:in bekommt die Chance auf den nun wieder frei gewordenen Trauma-Akut-Platz.

Auf diese Weise möchten wir möglichst vielen Kindern und Jugendlichen mit akutem Behandlungsbedarf infolge traumatischer Erfahrungen einen möglichst schnellen Zugang zu traumatherapeutischer Unterstützung ermöglichen.

 

Probatorische Sitzungen

Zu Beginn eines freien Therapieplatzes lernen wir uns zunächst im Rahmen von probatorischen Sitzungen (bis zu sechs Terminen) gegenseitig kennen. Es wird eine ganzheitliche psychologische Diagnostik mit den Kindern, Jugendlichen und deren Bezugspersonen durchgeführt, um gemeinsam zu verstehen, aus welchem Grunde sich die Verhaltensweisen entwickelt haben, die einmal sicherlich Sinn gemacht haben, nun aber zu Problemen führen. Zur differenzierten Diagnostik gehört auch der Ausschluss körperlicher Ursachen für die Symptomatik.

Vor Beginn einer ambulanten Psychotherapie wird daher ein Konsiliarbericht von dem/der behandelnden Kinder- oder Hausarzt/-ärzt:in eingeholt. Außerdem soll die Probatorik dazu genutzt werden zu prüfen, ob die Chemie zwischen Patient:in und Therapeut stimmt für die Einleitung einer längerfristigen Therapie. Ist dies der Fall, vereinbaren wir am Ende der Probatorik gemeinsame Behandlungsziele, entwickeln einen Behandlungsplan und beantragen bei der Krankenkasse die Einleitung einer Kurz- oder Langzeittherapie.

 

Kurz-/ Langzeittherapie

Wenn nach der Probatorik eine Psychotherapie begonnen werden soll, erfolgt die weitere Behandlung als Kurzzeit- oder Langzeittherapie.

Welche Behandlungsform und welcher Umfang sinnvoll sind, richtet sich nach der individuellen Situation, der Diagnose und dem Behandlungsbedarf.

Die notwendigen Schritte gegenüber der Krankenkasse übernehmen wir gemeinsam mit Ihnen. Abhängig von Art und Umfang der beantragten Therapie gelten unterschiedliche Antrags- und Genehmigungsverfahren.

 

 

Abrechnung & Honorar

Gesetzliche Krankenversicherung
 

Wir sind zur kassenärztlichen Versorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 21 Jahren zugelassen. Im Rahmen dessen werden die von uns durchgeführten psychotherapeutischen Leistungen von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Wahrnehmung von Sprechstunden, probatorischen Sitzungen und Akutbehandlungen werden auch ohne Antrag übernommen; die Einleitung einer weiteren Psychotherapie ist dann antrags- und genehmigungspflichtig.

Private Versicherung / Beihilfe
 

Psychotherapeutische Leistungen werden in aller Regel von den privaten Krankenkassenträgern und der Beihilfe übernommen. Die Regelungen hierfür hängen von den jeweils abgeschlossenen Tarifbedingungen ab. Klären Sie daher bitte im Vorfeld mit Ihrer Privaten Krankenkasse bzw. der Beihilfe, in welcher Höhe psychotherapeutische Leistungen für Ihr Kind übernommen werden.

Die Abrechnung erfolgt regulär auf Grundlage der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. der GOP. Zum 1. Juli 2024 haben sich Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern sowie der Verband der Privaten Krankenversicherung auf neue Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Privatversicherte verständigt, die ab sofort die Grundlage für unsere Abrechnung darstellen.

 

Selbstzahler:innen
 

Auf Wunsch besteht natürlich auch die Möglichkeit, die Kosten der Psychotherapie selbst zu tragen. In dem Fall werden die Rahmenbedingungen für die Psychotherapie mit Ihnen individuell vereinbart und eine Abstimmung mit der Krankenkasse ist hierbei nicht notwendig.

Auch hier erfolgt die Abrechnung auf Grundlage der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) / GOP bzw. auf Grundlage der neuen Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Privatversicherte (s. Regelung für Private Versicherung / Beihilfe).